(März 2016)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Enz-Trockenfrüchte GmbH (nachfolgend „Enz-Trockenfrüchte“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Produkte“) Enz-Trockenfrüchte. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Enz-Trockenfrüchte geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Enz-Trockenfrüchte hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.enz-trockenfruechte.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Enz-Trockenfrüchte bezogen werden.

 

2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von Enz-Trockenfrüchte für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt.

 

3. Preis

Alle Preise gelten, wenn nichts Anderes vermerkt ist, exkl. Mehrwertsteuer, da die Firma Enz-Trockenfrüchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist. 

 

4. Verfügbarkeit

Alle Produkte auf der Webseite sind ab Lager verfügbar, oder werden wenn möglich frisch abgepackt. Jedoch kann es sein, dass ein Artikel zur Zeit nicht verfügbar ist. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 5 der AGB ein.

 

5. Vertragsabschluss

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.enz-trockenfruechte.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seitens Enz-Trockenfruechte)

Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Onlineshop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Enz-Trockenfrüchte eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Liefermöglichkeit steht.

Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Enz-Trockenfrüchte zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

 

6. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind unter www.enz-trockenfruechte.ch publiziert. Enz-Trockenfrüchte behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Enz-Trockenfrüchte. Der Kunde räumt Enz-Trockenfrüchte das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde Enz-Trockenfrüchte unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und Enz-Trockenfrüchte kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann Enz-Trockenfrüchte frühestens acht Kalendertage, nachdem Enz-Trockenfrüchte dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.

Enz-Trockenfrüchte kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 20.- erheben. Enz-Trockenfrüchte behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

 

8. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von Enz-Trockenfrüchte möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann Enz-Trockenfrüchte den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von Enz-Trockenfrüchte gemäss Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet Enz-Trockenfrüchte dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.

 

9. Lieferkosten

Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz sind grundsätzlich Versandkostenpflichtig, abhängig vom Gewicht der Sendung jedoch mind. 7.- Schweizer Franken.

 

10. Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind Enz-Trockenfrüchte unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht öffnen und verzehren.

 

11. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe.

 

12. Datenschutzerklärung

Mit der Akzeptanz der AGBs wird automatisch unsere Datenschutzerklärung akzeptiert.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Frauenfeld. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.